Was es kostet und wer es bezahlt
Die meisten unserer Kundinnen und Kunden zahlen wenig bis nichts selbst. Die Pflegekasse übernimmt den größten Teil. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
36 €
pro Stunde, Stadtgebiet Köln
Bei erhöhtem Aufwand (etwa Randlage oder langer Anfahrt) bis 39,50 €, individuell vereinbart vor Vertragsschluss. Mindesteinsatz: 2 Stunden. Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 16 g UStG.
Ihr Monatsbudget
- Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag) 131 €
- Pflegegrad 2 (Entlastungsbetrag + Umwandlung) bis 449 €
- Pflegegrad 3 (Entlastungsbetrag + Umwandlung) bis 730 €
- Pflegegrad 4 (Entlastungsbetrag + Umwandlung) bis 875 €
- Pflegegrad 5 (Entlastungsbetrag + Umwandlung) bis 1.051 €
Stand 2026. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Woher das Geld kommt
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Steht allen Pflegegraden 1 bis 5 zu (§ 45b SGB XI). Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich ins Folgehalbjahr übertragen.
Umwandlungsanspruch: ab Pflegegrad 2
Bis zu 40 % der Pflegesachleistung können für Alltagshilfe genutzt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI): rund 318 € bei Pflegegrad 2 bis rund 920 € bei Pflegegrad 5. Der genutzte Anteil kürzt anteilig das Pflegegeld.
Wir rechnen das gern für Sie durch.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Budget Ihnen zusteht und wie viele Stunden Hilfe das im Monat bedeutet.
Kostenloses Erstgespräch